Innenverhältnis: Wenn Ihre Prokura intern begrenzt ist

Vorsicht! Es besteht eine Haftungsfalle beim Innenverhältnis, wenn Ihre Prokura intern begrenzt ist. Eine Prokura kann im Außenverhältnis grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Im Innenverhältnis ist das aber ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich über die internen Beschränkungen hinweg, bleibt die Kompetenzüberschreitung gegenüber den Geschäftspartnern folgenlos.
Innenverhältnis vertraglich klären
Verträge, die Sie mit Geschäftspartnern abgeschlossen haben, obwohl Sie intern dazu nicht berechtigt waren, sind rechtlich voll wirksam. Intern kann das aber nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch Haftungsansprüche des Unternehmens gegen Sie auslösen.
Innenverhältnis: Versuchen Sie eine einvernehmliche Regelung
Ob die Prokura im Innenverhältnis beschränkt ist, kann die Geschäftsführung durch eine Weisung festlegen.

Begründung: Da es ihr freisteht, ob sie die Prokura überhaupt erteilt, kann sie auch einseitig etwaige Beschränkungen im Innenverhältnis entscheiden. Soweit zur streng juristischen Sicht.

Im Betriebsfall ist es jedoch üblich, dass vor Erteilung der Prokura darüber gesprochen wird, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Prokura intern beschränkt wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie den Umfang einer Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis mit der Geschäftsführung frei verhandeln können.

Beispielsweise folgende Beschränkungen der Prokura im Innenverhältnis sind üblich und weit verbreitet:

  • Abschluss von Bankdarlehen, wenn sie ein bestimmtes Kreditvolumen überschreiten (z. B. 100.000 €).
  • Abschluss eines Miet- und Leasingvertrags, wenn die finanzielle Verpflichtung daraus jährlich ein bestimmtes Volumen überschreitet (z. B. 60.000 €) oder die Laufzeit des Vertrags eine bestimmte Dauer überschreitet (z. B. mehr als 5 Jahre).
  • Durchführung von baulichen Maßnahmen, die pro Einzelfall bzw. jährlich ein bestimmtes Volumen überschreiten (z. B. 20.000 € pro Einzelfall, 75.000 € gesamt).
  • Einstellung von Arbeitnehmern bei Überschreitung eines bestimmten Jahresbruttogehalts (z. B. mehr als 120.000 €).

Praxis-Tipp
Achten Sie darauf, dass die Beschränkung Ihrer Prokura im Innenverhältnis eindeutig und unmissverständlich formuliert wird. Schließlich bildet diese Formulierung die rechtliche Grundlage für Ihre Tätigkeit als Prokurist.