Reise in die USA: Diese Passagierdaten werden weitergeleitet

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens immer eine Reise wert. Egal, ob Kundengespräche, Vertragsverhandlungen oder Messebesuche, die schnellste Reisemöglichkeit stellt das Flugzeug dar. Möglicherweise sind in letzter Zeit Mitarbeiter auf Sie zugekommen und haben gefragt, welche Passagierdaten eigentlich an die US-Behörden weitergegeben werden. Eine berechtigte Frage. Immerhin werden mittlerweile so viele Passagierdaten weitergegeben wie noch noch bisher.
Diese Passagierdaten werden weitergegeben
Seit den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center ist die Regierung der Vereinigten Staaten besonders darauf bedacht, ihr Heimatland gegen terroristische Bedrohung zu schützen. Damit Terroristen bereits bei der Einreise dingfest gemacht werden können, forderten die Vereinigten Staaten die Übermittlung sämtlicher Passagierdaten, um die enthaltenden Informationen mit eigenen Datenbanken abgleichen zu können.

Um die Weitergabe von Passagierdaten irgendwie rechtfertigen zu können, schloss die EU-Kommission mit den USA ein Abkommen zur Übermittlung von Passagierdaten. Doch schon dieses Abkommen stieß auf heftige Gegenwehr seitens europäischer Datenschützer und Abgeordneten des EU-Parlaments.

Am 30. Mai 2006 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Weitergabe von Passagierdaten aufgrund des ersten Abkommens für rechtswidrig (EuGH, Az.: C-317/04 und C-318/04). Nach langen Verhandlungen wurde nun am 23. Juli 2007 der Text des Abkommens von Seiten der EU-Ratsvertreter akzeptiert. Nach Unterzeichnung des Abkommens dürfen dann auf dieser „Rechtsgrundlage“ PNR-Datensätze (PNR= Passenger Name Record) an das amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt werden.
Rechtsgeltend machen, aber wie?
Datenschützer kritisieren, dass es nach Abschluss dieses Abkommens für betroffene schwierig sein wird, beispielsweise das ihnen zustehende Recht auf Auskunft geltend zu machen. Schließlich werden die Passagierdaten nicht nach europäischem Recht erhoben, verarbeitet und genutzt. Vielmehr gilt amerikanisches Recht, was eine Durchsetzung der Betroffenenrechte für den Durchschnitts-EU-Bürger langwierig und teuer macht.
Ergebnis: Alter Wein in neuen Schläuchen
Was manche als Fortschritt im globalen Kampf gegen den Terrorismus und eine Verbesserung des Datenschutzes bei Reisen in die USA feiern, stößt bei anderen auf heftige Kritik. Gerade Datenschützer in ganz Europa bemängeln, dass auch mit dem neuen Abkommen die in Europa geltenden Datenschutzstandards bei weitem nicht eingehalten werden. Deshalb wird schon hier und da geprüft, wie man das neue Abkommen gerichtlich zu Fall bringen kann.
Folgende Passagierdaten werden nach dem Abkommen in einem PNR-Datensatz an die Behörden der USA übermittelt:
  1. Code zur Identifikation des PNR-Datensatzes
  2. Datum von Reservierung/Ausstellung des Tickets
  3. Datum der beabsichtigten Reise
  4. Name der Flugpassagiere
  5. Verfügbare Vielflieger- Bonusinformationen
  6. Andere Namen innerhalb der PNR inkl. Anzahl der Reisenden
  7. Alle verfügbaren Kontaktinformationen inkl. Bearbeitungsinformationen
  8. Alle verfügbaren Rechnungs-/Zahlungsinformationen, ohne andere Transaktionsdetails, die sich auf eine Kreditkarte oder ein Konto beziehen und nicht in Beziehung zur Reisetransaktion stehen.
  9. Reiseablauf für den jeweiligen PNR
  10. Reisebüro
  11. Code-Share-Informationen (Nutzung der Flugnummer durch mehrere Fluggesellschaften)
  12. Informationen über die Abtrennung von Teilen einer Buchung
  13. Reisestatus des Passagiers (Einschließlich Reisebestätigung und Check-In-Status)
  14. Ticket-Informationen, einschließlich Flugscheinnummer und Informationen zu One-Way-Flugscheinen und Flugtarif
  15. Alle Gepäckinformationen
  16. Sitzplatznummer
  17. Allgemeine Bemerkungen, inkl. OSI, SSI und SSR (spezielle Service-/Sicherheitsanforderungen)
  18. Alle gesammelten APIS-Informationen (Advanced Passenger Information System)
  19. Alle Änderungen des PNR in den Datenfeldern 1 bis 18