Diese Passagierdaten werden weitergegeben
Seit den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center ist die Regierung der Vereinigten Staaten besonders darauf bedacht, ihr Heimatland gegen terroristische Bedrohung zu schützen. Damit Terroristen bereits bei der Einreise dingfest gemacht werden können, forderten die Vereinigten Staaten die Übermittlung sämtlicher Passagierdaten, um die enthaltenden Informationen mit eigenen Datenbanken abgleichen zu können.
Um die Weitergabe von Passagierdaten irgendwie rechtfertigen zu können, schloss die EU-Kommission mit den USA ein Abkommen zur Übermittlung von Passagierdaten. Doch schon dieses Abkommen stieß auf heftige Gegenwehr seitens europäischer Datenschützer und Abgeordneten des EU-Parlaments.
Am 30. Mai 2006 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Weitergabe von Passagierdaten aufgrund des ersten Abkommens für rechtswidrig (EuGH, Az.: C-317/04 und C-318/04). Nach langen Verhandlungen wurde nun am 23. Juli 2007 der Text des Abkommens von Seiten der EU-Ratsvertreter akzeptiert. Nach Unterzeichnung des Abkommens dürfen dann auf dieser „Rechtsgrundlage“ PNR-Datensätze (PNR= Passenger Name Record) an das amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt werden.
Rechtsgeltend machen, aber wie?
Datenschützer kritisieren, dass es nach Abschluss dieses Abkommens für betroffene schwierig sein wird, beispielsweise das ihnen zustehende Recht auf Auskunft geltend zu machen. Schließlich werden die Passagierdaten nicht nach europäischem Recht erhoben, verarbeitet und genutzt. Vielmehr gilt amerikanisches Recht, was eine Durchsetzung der Betroffenenrechte für den Durchschnitts-EU-Bürger langwierig und teuer macht.
Ergebnis: Alter Wein in neuen Schläuchen
Was manche als Fortschritt im globalen Kampf gegen den Terrorismus und eine Verbesserung des Datenschutzes bei Reisen in die USA feiern, stößt bei anderen auf heftige Kritik. Gerade Datenschützer in ganz Europa bemängeln, dass auch mit dem neuen Abkommen die in Europa geltenden Datenschutzstandards bei weitem nicht eingehalten werden. Deshalb wird schon hier und da geprüft, wie man das neue Abkommen gerichtlich zu Fall bringen kann.
Folgende Passagierdaten werden nach dem Abkommen in einem PNR-Datensatz an die Behörden der USA übermittelt:
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