Handelsregistereintragungen: Jetzt günstiger und schneller möglich

Frohe Kunde für alle Selbstständigen, die sich in das Handelsregister eintragen lassen müssen: Die Gebühren für die Eintragung sind jetzt in vielen Fällen günstiger.

Sie belaufen sich jetzt für die Eintragung von

  • Einzelkaufleute auf 50,00 Euro,
  • GmbHs auf 100,00 Euro,
  • Aktiengesellschaften auf 240,00 Euro,
  • Prokuren, deren Änderung oder Löschung auf 20,00 Euro.

Hintergrund: Nach der gestern (01.12.2004) in Kraft getretenen Handelsregistergebührenverordnung werden die Gebühren nicht mehr nach dem Gegenstandswert berechnet, sondern nach dem Aufwand für das Registergericht.
Die Verordnung soll zudem dafür sorgen, das Eintragungsverfahren zu beschleunigen: Das Registergericht muss jetzt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung einen Bescheid über die Eintragung ausstellen.

Sie belaufen sich jetzt für die Eintragung von

  • Einzelkaufleute auf 50,00 Euro,
  • GmbHs auf 100,00 Euro,
  • Aktiengesellschaften auf 240,00 Euro,
  • Prokuren, deren Änderung oder Löschung auf 20,00 Euro.

Hintergrund: Nach der gestern (1.12.2004) in Kraft getretenen Handelsregistergebührenverordnung werden die Gebühren nicht mehr nach dem Gegenstandswert berechnet, sondern nach dem Aufwand für das Registergericht.

Die Verordnung soll zudem dafür sorgen, das Eintragungsverfahren zu beschleunigen: Das Registergericht muss jetzt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung einen Bescheid über die Eintragung ausstellen. Frohe Kunde für alle Selbstständigen, die sich in das Handelsregister eintragen lassen müssen: Die Gebühren für die Eintragung sind jetzt in vielen Fällen günstiger.