Dingliche Sicherheit beim Bankkredit

GmbH heißt zwar Gesellschaft mit beschränkter Haftung, spätestens aber dann, wenn Ihre GmbH einen Bankkredit braucht, können auf Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzliche Risiken zukommen. So verlangen viele Banken eine dingliche Sicherheit für ihren Kredit.
Dingliche Sicherheit in der Praxis
Will sich ein Gläubiger, also zum Beispiel eine Bank, nicht mit der persönlichen Haftung seines Schuldners begnügen, dringt er in der Regel auf eine dingliche Sicherheit."Dingliche Sicherheit" bedeutet, dass der Schuldner seinem Gläubiger an Sachen, die in seinem Eigentum stehen, dingliche Rechte einräumt, welche die Forderungen des Gläubigers zusätzlich absichern.

Beispiel für eine dingliche Sicherheit
Ihre GmbH nimmt bei der ABC-Bank ein Darlehen auf. Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % GmbH-Anteil und haben bei der Stadtsparkasse ein größeres Sparguthaben, das Sie als Sicherheit für das Darlehen an die Bank verpfänden.
 
Achtung: Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie als Bürge auftreten und bei der ABC-Bank als Privatkunde ein größeres Sparguthaben liegen haben, das nicht als Sicherheit abgetreten wird.Die meisten ABC-Banken sehen in diesen Fällen vor, dass sämtliche Guthaben bei der jeweiligen Bank als Sicherheit für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung dienen.
 
Praxis-Tipp
Die Steuerfalle "verdeckte Gewinnausschüttung" umgehen Sie, wenn die kreditgebende Bank im Sicherungsfall nicht auf Ihr Privatvermögen zugreifen kann. Zwar wird die Bank kaum auf Sicherheiten verzichten. Aber Sie können den Umfang der Sicherheiten zumindest rechtlich begrenzen.
 
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Haben Sie bei der kreditgebenden Bank ein größeres Guthaben liegen, können Sie vereinbaren, dass dieses Guthaben aus der Haftung für die Bürgschaft herausgenommen wird.

Wichtig für Sie:
Dass Sie derartige Regelungen mit der Bank getroffen haben, müssen generell sie als gesellschafter-Geschäftsführer beweisen.

  • Liegt Ihr Privatvermögen auf den Konten einer anderen Bank, können Sie vereinbaren, dass dieses Guthaben keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegt.

Noch besser ist, wenn es gar nicht erst in die Sicherheiten einbezogen wird.