Die Limited ist kein Allheilmittel

Die Bundesregierung plant, die Mindestkapitalausstattung von GmbHs abzusenken. Dies geht aus der hib-Meldung (heute im Bundestag) Nr. 2 vom 05.01.2006 hervor. Die Änderung soll möglicherweise Bestandteil eines in Kürze vorzustellenden Referentenentwurfs zum GmbH-Recht werden.
Englische Limited weiter auf dem Vormarsch
Der Vormarsch der englischen Private Limited Company (Limited) in Deutschland ist unübersehbar. Die englische Limited ist zum Teil mit der deutschen GmbH vergleichbar. Als Unternehmensgründer steht es Ihnen frei, eine Limited nach englischem Recht zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.
Aggressive Werbung
Einige Spezialanbieter werben bereits jetzt ganz offen mit den Vorteilen einer Limited. Dabei wird aber meistens bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital, welches zur Gründung einer GmbH erforderlich ist, nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt, das ein junges Unternehmen ohnehin benötigt.
Pflichtbeiträge zur IHK
Es ist nicht möglich, mit einer Limited die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern zu umgehen.
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammer ist insofern eindeutig, als sich die Kammerzugehörigkeit an der Veranlagung zur Gewerbesteuer orientiert, und da gibt es für eine Kapitalgesellschaft keine Freibeträge. Erzielt die Limited einen Gewinn, werden auch Kammerbeiträge fällig.
Tipp: Vor einer vorschnellen Gründung einer Limited ist zunächst abzuraten. Warten Sie lieber noch etwas ab, um dann eine "neue" deutsche GmbH zu gründen. Ich werde Sie hier über die Neuerungen auf dem Laufenden halten.