Der Grund: Öffentliche Beteiligungsgesellschaften haben im Wesentlichen die Aufgabe, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur Beteiligungsfinanzierung zu eröffnen. Unterscheiden Sie dabei zwischen der offenen und stillen Finanzierungsbeteiligung.
Speziell in diesen 6 Fällen helfen öffentliche Geldgeber
- Durchführung größerer Investitionen,
- Finanzierung der Unternehmensnachfolge,
- Abfindung ausscheidender Gesellschafter,
- Verbesserung der Eigenkapitalausstattung,
- Finanzierung einer Betriebserweiterung,
- Finanzierung von Forschung und Entwicklung.
Auf diese Voraussetzungen für die Beteiligungsfinanzierung kommt es an
Öffentliche Geldgeber kommen in Betracht, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
- maximal 250 Mitarbeiter
- maximaler Umsatz im Vorjahr der Antragstellung: 50 Mio. € oder maximale Bilanzsumme 43 Mio. €.
Eine Beteiligung können Sie über Ihre Hausbank oder direkt bei der Beteiligungsgesellschaft des Bundeslandes beantragen, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie direkt bei den Beteiligungsgesellschaften.
Tipp: Die Konditionen für die Beteiligungsfinanzierung sind je nach Programm unterschiedlich. Meist sind die Konditionen erfolgsabhängig und werden von Fall zu Fall (neu) festgelegt. Eine Beteiligungsfinanzierung kostet im Regelfall keine Gewerbesteuer (von der typischen stillen Finanzierung abgesehen). Bankdarlehen hingegen werden zu Dauerschulden und kosten Sie zusätzliche Gewerbesteuer.