Auslandskunden: Bald kommen Sie leichter an Ihr Geld

Von wegen gemeinsamer Markt: In Sachen Geldeintreibung bei Auslandskunden kochte bislang jeder EU-Staat sein eigenes Süppchen. Erst ab 01.10.2005 ist Besserung in Sicht: Ab diesem Termin gibt es für alle EU-Länder (außer Dänemark) einen einheitlichen Europäischen Vollstreckungstitel.
Noch sind säumige Auslandskunden ein echtes Problem: Haben Sie Auslands-Aufträge ausgeführt und Ihre Auslandskunden zahlen nicht, können Sie zwar wie bei deutschen Kunden beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid oder ein Versäumnisurteil erwirken.
 
Das ist aber nur die Grundlage dafür, dass im Ausland ein Anerkennungsverfahren eingeleitet wird. Bis es dann zur Zwangsvollstreckung kommt, kann das einige Zeit dauern. So manche säumige Auslandskunden wissen das und verschleppen die Sache absichtlich so lange, bis sie sich in die Insolvenz retten – Ihr Geld sehen Sie dann nie.

Das soll sich künftig bei säumigen Auslandskunden ändern:
Ab dem 01.10.2005 können in Deutschland ergangene, rechtskräftige Enscheidungen sowie gerichtliche Vergleiche sofort in den übrigen EU-Ländern vollstreckt werden. Wurde ein Vollstreckungstitel vom Amtsgericht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt (Kosten für Sie als Antragsteller: 15 Euro), kann man dagegen keinen Einspruch mehr einlegen.

Allerdings gibt es Einschränkungen:

  • Der europäische Vollstreckungstitel (EVT) gilt nur für unstrittige Forderungen, also für solche, die von Ihrem Kunden anerkannt bzw. nicht bestritten wurden.
  • Bei einem privaten Auslandskunden kann der Titel nur vollstreckt werden, wenn er seinen Wohnsitz im Ursprungsland der Entscheidung, also in Deutschland hat.

Tipp: Sollten Sie Schwierigkeiten mit Auslandskunden haben, weisen Sie jetzt schon darauf hin, dass Sie ab Herbst Gebrauch von der Regelung machen werden. Vielleicht wirkt die Drohung …