Betriebliche Altersversorgung: Haftung bei geringfügig Beschäftigten

Der Artikel erklärt, dass selbst die vielen aufgeführten Risiken nicht vollständig sein können, da es immer neue Gesetze gibt und auch alte neu interpretiert werden. Es hilft dem Unternehmer, besondere Sorgfalt auf die Auswahl des Beratungsunternehmens anzuwenden. Lesen Sie wie man eine professionelle Beratung erkennt.

Haftung bei geringfügig Beschäftigten
Dies ist zwar kein Thema der Betrieblichen Altersversorgung, sei aber aufgrund der inhaltlichen Nähe dennoch erwähnt: Gemäß Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber seine geringfügig Beschäftigten über die Vorteile eines Verzichts auf Rentenversicherungsfreiheit informieren. Vorteile sind: Erwerbsminderungsrente, Fähigkeit zur "Riester“-Rente, Rehabilitationsleistungen, Erfüllung von Wartezeiten, höhere gesetzliche Rente. Informiert der Arbeitgeber nicht, haftet er selbstverständlich für Schäden.

Diese Aufzählung von möglichen Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung kann nicht vollständig sein. Das liegt daran, dass oft neue Gesetze in Kraft treten oder geändert werden, die die bAV berühren. Darüber hinaus werden diese durch Rechtsprechung und Verwaltung ständig neu geformt und interpretiert.

Bei der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung sollte ein Unternehmer deshalb besondere Sorgfalt auf die Auswahl des Beratungsunternehmens anwenden. Ein Vergleich möglicher Leistungen verschiedener Versicherungsgesellschaften führt hier auf keinen Fall zum Ziel. Produkte sind heutzutage grundsätzlich austauschbar, und ob eine Versicherungsgesellschaft die versprochenen Leistungen wirklich einhalten wird, kann heutzutage niemand sagen.

Eine professionelle Beratung erkennt man an folgenden Merkmalen:
Bevor neue Empfehlungen gegeben werden, fragt der Berater nach Zielen und Wünschen zur bAV. Er fragt auch nach bisherigen bAV-Maßnahmen und geltenden Rahmenbedingungen (Versorgungsordnung, Tarifvertrag, Betriebsrat, Gehaltsstruktur, Fluktuation etc.). Außerdem schaut er sich vorhandene Dokumente auszugsweise an. Der Berater wird Ihnen dann helfen, Ihre unternehmerischen Ziele hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen.

Beschäftigungsverhältnisse mit mitarbeitenden Familienangehörigen verlangen eine sorgfältige Ausgestaltung, um die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anerkennung nicht zu gefährden. Dies wissen heutzutage die meisten Unternehmer. Bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung sind allerdings noch weitere Bestimmungen zu beachten.