von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Wirtschaftspolitik
Die Richter beriefen sich auf die EU-Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf, die vorschreibt, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unentgeltlich erfolgen muss. Das Nutzungsentgelt wurde von dem Versandhaus demnach zu Unrecht verlangt.
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