von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Wirtschaftspolitik
Tipp: Fechten Sie einen Kaufvertrag über eine Lieferung oder Leistung mit einer irrtümlichen Preisangabe umgehend an, wenn Sie von dem Irrtum erfahren. Das tun Sie am besten schriftlich. Beispielformulierung: "Meine Erklärung vom ..., in der ich ... (wiederholen Sie möglichst wörtlich die gegebene Erklärung), fechte ich an, weil ...".
Schreiben Sie nicht, dass Sie Ihr "Vertragsangebot" oder aber Ihre "Vertragsannahme" anfechten. Möglicherweise gilt Ihre Preisangabe juristisch gar nicht als Angebot. Mit einem voreiligen Anfechtungstext würden Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten dann schwächen.
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