von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Wirtschaftspolitik
Das Gericht entschied: Die vorhandenen Gesetze schützen nicht die Vermögensinteressen des Unternehmers. Die Halteverbote hatten nur verkehrsregelnde Bedeutung. Es liege weder ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens vor, noch seien seine Eigentumsrechte verletzt worden (das Grundstück gehöre ja nicht ihm, sondern seinem Kunden). Es gab also keinen Schadensersatz.
Fazit: Wenn Ihnen das Gleiche passiert, sollten Sie sofort das Ordnungsamt anrufen und verlangen, dass der Wagen, der die Halteverbote missachtet, abgeschleppt wird. Je schneller das geht, desto geringer ist Ihr Schaden - und auf dem bleiben Sie auf jeden Fall sitzen, trotz der Halteverbote. Die Gebühren für das Abschleppen selbst müssen allerdings nicht Sie übernehmen, die bekommt dann doch der Falschparker aufgebrummt.
|
|
|
|
| Handbuch für Selbstständige und Unternehmer | Praxiashandbuch GmbH-Geschäftsführer | Verkaufsmanagement aktuell |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.