von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Wirtschaftspolitik
Konstruktionsfehler: Urteil des Bundesgerichtshofs
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellte fest, dass in der Maschine nicht geeignete Kugelumlaufelemente zum Einsatz kamen, die zu einem erhöhten Umkehrspiel in der x- und y-Achse führten.
Als alleinige Ursache wollte der Gutachter diesen Konstruktionsfehler allerdings nicht feststellen. In Betracht gezogen wurde eine unterschiedliche Absenkung der Betonsockel, auf die die Maschine aufgestellt worden war.
Der Bundesgerichtshof entschied auf Wandlung des Vertrags, weil der Konstruktionsfehler schon zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden war. Dass der Konstruktionsfehler nicht die alleinige Ursache für die mangelhafte Leistung der Fräsmaschine ist, ist für das Urteil nicht relevant (BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az.: X ZR 43/02).
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