Warnwesten, die Fahrer bei Unfällen oder Pannen tragen müssen, gehören in jedes Dienstfahrzeug, das ist allgemein bekannt. Und sie müssen der Norm EN 471, Schutzklasse 2 entsprechen. Dies verlangen in Deutschland sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften, und damit ist genau festgelegt, wie das Aussehen der Westen beschaffen sein muss, und welche Größe die Reflexionsflächen haben müssen.
Aber nicht alle Warnwesten entsprechen der Kontrollvorschrift. Laut Schätzung des TÜV ist rund die Hälfte aller Westen in Dienstfahrzeugen nicht normgerecht, und leider tragen auch einige Westen das Zeichen EN 471 zu Unrecht. Mit dieser Checkliste können Sie leicht überprüfen, ob Ihre Warnwesten der Vorschrift genügen:
Die Weste trägt ein EN-471-Zeichen.
Die Farbe ist fluoreszierendes Orangerot.
Die Breite der Reflexionsstreifen beträgt mindestens 5 cm.
Die Mindestflächen (Westenoberfläche: 0,5 qm, Reflexstreifen: 0,13 qm) sind vorhanden.
Es gibt zwei Reflexstreifen mit mindestens 5 cm Abstand und einer Gesamtlänge von 1,3 m. Der untere Streifen ist mindestens 5 cm von unteren Rand der Weste entfernt.
Fehlt eine Angabe zu maximal möglichen Waschungen der Weste, werden Sie misstrauisch.
Zu jeder Weste wurde eine Anleitung mitgeliefert.
Der Hersteller, bzw. Vertreiber der Weste ist klar zu erkennen.
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Außerdem: Zu viel Licht schadet! Die Reflexionseigenschaften leiden, wenn die Westen längere Zeit dem Licht ausgesetzt werden. In anderen Ländern gibt es abweichende Regelungen, zum Teil erheblich. Informieren Sie sich besser vorher, denn sonst können recht hohe Strafen drohen.
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