von experto.de-Redaktion, veröffentlicht in Unternehmen
Expertenrat zum Schuldanerkenntnis
Christoph Pie, Rechtsanwalt aus Bonn, berät Handwerksbetriebe, Unternehmen und Dienstleister vorrangig in Fragen des Vertragsrechts, sagt zum Schuldanerkenntnis:
Wenn es nicht gerade um Grundstücksgeschäfte geht, genügt als Schuldanerkenntnis eine persönliche Unterschrift unter folgendem Satz:
"Hiermit bestätige ich, dass ich der Firma ... in ... einen Betrag von ... Euro schulde." |
Aber Vorsicht
Das Gefährliche daran ist, dass ein Schuldanerkenntnis unabhängig von der zu Grunde liegenden Verpflichtung sein kann.
Das bedeutet für Sie
Zieht der Lieferant vor Gericht, reicht womöglich Ihr Schuldanerkenntnis allein aus, damit der Lieferant sein Geld zugesprochen bekommt. Das Schuldanerkenntnis wird also nicht mehr geprüft, und er muss auch nicht mehr beweisen, dass er eine Ware in tadellosem Zustand geliefert oder eine Leistung mängelfrei erbracht hat.
Ihre bloße Unterschrift kann genügen, um seinen Anspruch auf Zahlung des Betrags zu begründen. Das sollten Sie bedenken, bevor Sie ein Schuldanerkenntnis unterzeichnen. Bei Mängeln oder unsicherer Rechtslage lassen Sie sich also besser nicht auf so einen Handel ein.
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