von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Management
Verlängerungsgebühren für Patente und Markenschutz jetzt unaufgefordert bezahlen
Sie wollen sich ein Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder eine Marke schützen lassen? Dann müssen Sie in diesem Jahr eine Reihe von Änderungen sowohl beim Deutschen als auch beim Europäischen Patentamt beachten. Zum Beispiel geht es um die Verlängerungsgebühren.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt können Sie sich gewerbliche Schutzrechte deutschlandweit sichern. Das Amt will jetzt die Verfahrensdauern in Grenzen halten und hat seine Kosten- und Gebührenordnung neu strukturiert. Einige Gebühren wurden erhöht; dafür fallen andere Beträge vollkommen weg.
1. Die Prüfungsgebühr für eine Anmeldung ist in Zukunft deutlich höher (muss drei Monate nach Eingang der Anmeldung bezahlt werden).
2. Bei einer Patenterteilung müssen Sie keine Gebühren mehr entrichten.
3. Wenn Sie Einspruch gegen ein erteiltes Patent erheben wollen, wird dafür neuerdings eine Gebühr von 200 Euro erhoben.
4. Die Fälligkeit von Jahres- und Verlängerungsgebühren für die Schutzrechte müssen Sie selbst im Auge behalten und die Gebühren rechtzeitig bezahlen. Das Deutsche Patentamt wird Sie zukünftig nicht mehr mahnen – Ihre Rechte verfallen.
5. Um dieses Problem zu vermeiden, können Sie dem Patentamt neuerdings eine Einzugsermächtigung erteilen. Dafür sollten Sie die amtlichen Vordrucke verwenden (im Internet zu finden unter www.dpma.de). Das Amt akzeptiert ab 2002 keine Schecks oder Gebührenmarken mehr.
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Beim Europäischen Patentamt können Sie Patente mit einem Antrag für eine Vielzahl von Ländern beantragen.
1. Mit der Anmeldung haben Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht.
2. Die vorläufige Prüfung und die damit verbundenen Gebühren entfallen.
3. Dann können Sie sich mit der weiteren Entwicklung Zeit lassen, denn die Prüfung muss erst nach 31 Monaten beginnen.