von experto.de-Redaktion, veröffentlicht in Management
| Prokura | Handlungsvollmacht |
- Erteilung nur durch ausdrückliche Erklärung - Erteilung durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand - Keine Belastung oder Veräußerung von Grundstücken (§ 49 Abs. 2 HGB) - Beschränkung nach außen nicht möglich (§ 50 HGB) - Nicht übertragbar (§ 52 Abs. 2 HGB) | - Ausdrückliche oder konkludente Erteilung der Handlungsvollmacht - Keine Grundlagengeschäfte und keine Privatgeschäfte - Keine Belastung oder Veräußerung von Grundstücken, Wechselverbindlichkeiten, Darlehen Prozessführung |
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Gast
23. April 2009, 21:18, im Forum Management
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