von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Management
Mahnungen schreiben: So kommen Sie doch noch an Ihr Geld
Zahlt Ihr Kunde trotz eines freundlichen Erinnerungsanrufs oder eines -schreibens nicht, türmen sich bei ihm vermutlich schon die Mahnungen. Wie bei einem Werbebrief kommt es nun darauf an, möglichst aufzufallen, wenn Sie (zunächst) ohne Anwalt auskommen möchten.
1. Zeigen Sie Humor
Probieren Sie einmal folgende humorvolle Mahnung: "Ich freue mich riesig, wenn meine Kunden pünktlich zahlen. Meine Rechnung war am ... fällig. Geben Sie mir im Frühlingsmonat April Gelegenheit zum Freudensprung, indem Sie den Betrag von ... Euro noch heute, spätestens aber bis zum ... auf mein Konto ... überweisen."
2. Der Zaunpfahl-Wink
So klingt Ihre Mahnung gerade noch nett: "Erinnern Sie sich noch? Ich habe etwas für Sie getan, und nun wollten Sie etwas für mich tun. Ich denke an meine offene Rechnung Nr. ... zum Auftrag ... über ... Euro. Schauen Sie mal in Ihren Kalender. Sehen Sie: Das Geld sollte bereits am ... bei uns sein. Bitte überweisen Sie den Betrag noch heute, spätestens aber bis zum ..."
Unternehmensstrategie So navigieren Sie Ihr Unternehmen sicher durch turbulente Zeiten!
Rechtstipp Wenn Ihr Fall vor Gericht kommt, sollte er rechtssicher sein. Beachten Sie einfach folgende Punkte:
Schreiben Sie in die Betreffzeile: 1. Mahnung oder 2. Mahnung.
Sagen Sie, worauf sich die Mahnung bezieht: Auftrag von .../Vertrag von ...
Nennen Sie die Rechnungsnummer.
Stellen Sie eine neue Frist (in der Regel zwischen 5 und 10 Tagen).
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