von Thomas Pfister, veröffentlicht in Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Wer macht es?
Wie schon im ersten Teil dieser Artikelreihe erwähnt, ist für den Arbeitsschutz alleine der Arbeitgeber verantwortlich. Speziell in größeren Betrieben ist es unumgänglich, eine Person zu bestimmen, die die Gefährdungsbeurteilung betreut. In kleineren Unternehmen werden oft externe Berater beauftragt.
Diese Person, also der Sicherheitsbeauftragte, plant und koordiniert die Gefährdungsbeurteilung. Vor Ort sind es meistens die Bereichsverantwortlichen, wie z. B. die Meister, Abteilungsleiter oder Vorarbeiter, die unter der Anweisung des Sicherheitsbeauftragten (z. B. Sicherheitsingenieur) die Gefahrenbeurteilung und Gefahrenermittlung vor Ort durchführen.
Um einen maximalen Erfolg zu erzielen, sollen folgende Personen auf alle Fälle an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt sein:
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Die Aufgaben des Sicherheits-Beauftragten
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Zusammenfassung
Wenn alle Mitarbeiter in einem Unternehmen ein gutes Sicherheitsbewusstsein haben und die Vorkehrungen und Regeln der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzgesetz zu Herzen nehmen, lassen sich viele Gefahren, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermeiden.
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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.