von Thomas Pfister, veröffentlicht in Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Praktische Tipps
In der Praxis wird die Organisation der Gefährdungsbeurteilung von der jeweiligen betrieblichen Struktur und auch von den persönlichen Erwägungen der Person abhängen, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt.
Hier sind fünf praktische Schritte, wie man eine Gefährdungsbeurteilung am Beispiel "Feinstaub" durchführt.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: 1. Gefahrenermittlung
Erkennen eines "gefährlichen" Sachverhalts: Z. B. durch Befragung der Arbeitnehmer, wird festgestellt, dass an einem Arbeitsplatz Lungenerkrankungen und Allergien häufig auftreten. Hier finden Sie weitere Infos zu diesem Beispiel.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: 2. Erhebung der Rahmenbedingungen
Die Ursachen werden erhoben und dokumentiert:
Z. B. es wird bei der Gefährdungsbeurteilung erkannt, dass von einer Maschine im Betrieb eine erhebliche Staubbelastung ausgeht, die auf die Arbeitnehmer im ganzen Raum einwirkt.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: 3. Erhebung der veränderbaren Bedingungen
Die technischen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung werden beschafft und dokumentiert:
Z. B. durch eine Staubmessung wird ermittelt, dass die Staubbelastung weit über der behördlich festgelegten zulässigen Staubkonzentration liegt. Diesen Grenzwert nennt man "Maximale Arbeitsplatzkonzentration" oder MAK-Wert.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: 4. Risikobeurteilung
Man stellt sich hier die Frage: "Wie hoch ist das Risiko für einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?":
Z.B. kann man interne und externe Fachleute für die Gefährdungsbeurteilung zu Rate ziehen, sowie Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber um das Risiko einzuschätzen.
Allgemein gilt:
RISIKO = Schadensschwere X Eintrittswahrscheinlichkeit
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: 5. Festlegen und Durchführung von Maßnahmen
In dieser Phase sind geeignete Lösungen zu Risikominimierung zu finden und durchzuführen. Die Lösungen für den Arbeitsplatz können je nach Problemfall "technisch", "organisatorisch" und/oder "personenbezogen" sein:
Z. B. wird in gegen die Staubbelastung, die von der Maschine ausgeht und sich auf die Arbeitnehmer im Raum auswirkt, eine wirkungsvolle Absauganlage installiert.
Das positive Ergebnis
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Schritte zur Gefährdungsbeurteilung und die im Betrieb beziehungsweise am Arbeitsplatz gesetzten Maßnahmen ausreichend dokumentiert sind.
Das "sichtbare" Ergebnis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung sind die erstellten Sicherheitsdokumente, aber auch nicht zuletzt die gesunden Arbeitnehmer!
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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.