von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Finanzierung
Künftig lassen sich Forderungen gegen ausländische Kunden wesentlich einfacher durchsetzen. Ab 21.10.2005 tritt in Deutschland die EG-Vollstreckungstitel-Verordnung in Kraft. Sie erfasst Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind. Dazu zählen Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile, Versäumnisurteile und Prozessvergleiche.
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