von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Finanzierung
So beantragen und bekommen Sie einen Einstellungszuschuss
Bis zwei Jahre nach dem Start eines eigenen Unternehmens erhalten Sie als Einstellungszuschuss einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent für maximal 12 Monate. Die Dauer der Förderung richtet sich danach, welche Faktoren zur Arbeitslosigkeit des neuen Mitarbeiters geführt haben (Minderleistungen und Eingliederungserfordernisse). Voraussetzungen für einen Einstellungszuschuss sind neben der Neugründung Ihres Unternehmens, dass Sie nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen und einen neuen Arbeitsplatz schaffen, den Sie mit dem zuvor Arbeitslosen unbefristet besetzen.
Einstellungszuschuss für Jungunternehmen
(§§ 217-224 SGB III)
Im Unterschied zum allgemeinen Eingliederungszuschuss bezieht sich der Einstellungszuschuss für Jungunternehmer nicht grundsätzlich nur auf Arbeitslose, die besonders schwer zu vermitteln sind.
Es genügt zum Beispiel, wenn Ihr zukünftiger Mitarbeiter zuvor drei Monate lang Arbeitslosengeld bezogen hat oder in einer ABM beschäftigt war.
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Einstellungszuschuss bei Vertretung (Jobrotation) (§§ 229-233 SGB III) Wenn Sie während einer beruflichen Weiterbildung eines Ihrer Mitarbeiter zeitlich befristet einen arbeitslosen Vertreter einstellen, können Sie einen Einstellungszuschuss zum Lohn des Vertreters erhalten.
Dieser Zuschuss liegt zwischen 50 und 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und ist auf maximal zwölf Monate beim gleichen Arbeitgeber begrenzt. Besondere Bedingungen gelten, wenn ein Leihunternehmen zwischengeschaltet ist.
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