Was können Sie bei fehlerhaftem Steuerbescheid tun?

Bei dem Gedanken an das Finanzamt fällt dem durchschnittlichen Steuerzahler so das eine oder andere ein, nur auf den Gedanken an ernsthafte Arbeit kommen die meisten Steuerpflichtigen nicht. Das fällt auch schwer, denn immerhin wird angenommen, das mindestens 80 Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft sind.

Der Bund der Steuerzahler und auch die meisten Steuerberater und Anwälte raten daher grundsätzlich zum Einspruch, wenn der Steuerbescheid anders als erwartet und zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt. 

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Wenn man sich im Ton vergreift

Nun sollte man aber als Steuerpflichtiger immer den guten Ton wahren, denn am anderen Ende der Kommunikation, sei sie nun mündlich, schriftlich, elektronisch oder persönlich, sitzen nun einmal Beamte und die sehen einmal nur schwer ihre eigenen Fehler ein, sind aber schnell mit einer Klage wegen Beamtenbeleidigung bei der Hand.

Um sich nicht eigene Chancen selbst zu zerstören, sollte daher immer auf einen seriösen Umgangston geachtet werden. Diesen hat allerdings auch der Mitarbeiter des Finanzamtes an den Tag zu legen. Ist das nicht der Fall, darf das Gespräch in ruhigem Ton beendet und der Sachverhalt einem Anwalt übergeben werden. Dies sollte dann ebenfalls deutlich kommuniziert werden. Alle Eckdaten des Gesprächs und der Verlauf sollten dann notiert werden. 

Der Beamte verweigert die Korrektur?

Grundsätzlich ist das Finanzamt verpflichtet, jeden Einspruch zu prüfen und den Steuerbescheid neu zu erstellen. Diese Prozedur kann nicht nur einmal, sondern mehrmals wiederholt werden. Für den Einspruch ist ein formloses Schreiben oder – bei vielen Ämtern – eine einfache E-Mail ausreichend. Verweigert der Beamte die Korrektur, so darf hier der Rechtsweg beschritten werden. 

Eigentlich sollte es jedem Steuerzahler zu denken geben, wenn man sich vor Augen hält, dass etwa 80 Prozent fehlerhafte Steuerbescheide sind. Konkret bedeutet dies, dass man seinen Steuerbescheid praktisch nie akzeptieren sollte, wenn er entweder die Aufforderung zu einer hohen Zahlung enthält oder sonst in irgendeiner Form ungünstig ausfällt.

Eine erneute Prüfung kann zumindest zu einer Verminderung der geschuldeten Summe führen und verlagert zudem auch den Termin der Zahlungsfälligkeit. 

Der Einspruch als erstes Mittel gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid

Als erster Schritt steht immer der Einspruch gegen den fehlerhaften Steuerbescheid, der auf jeden Fall fristgerecht erfolgen sollte. Grundsätzlich ist das Finanzamt verpflichtet, jedem Einspruch nachzugehen und den betreffenden Steuerbescheid zu prüfen bzw. zu korrigieren.

Dabei kann das Schreiben selbst zwar formlos erfolgen, sollte aber immer mit Anforderung einer Lesebestätigung oder bei postalischer Zusendung mit einem Rückschein erfolgen, damit das Finanzamt später nicht behaupten kann, das Schreiben nicht oder nicht fristgerecht erhalten zu haben. Hier ist das Datum der E-Mail-Versendung oder des Poststempels bindend für den Fristverlauf. 

Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Wer sich unsicher fühlt oder Angst vor dem Finanzamt bzw. noch offene Steuerschulden hat, kann diesen Einspruch dem Steuerberater überlassen. Dieser sollte immer im Sinne seines Mandanten tätig werden und ist gegenüber dem Finanzamt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn einige Finanzämter das anders sehen.

Liegt der Verdacht nahe, dass der Steuerberater gegen seinen Mandanten und für das Finanzamt arbeitet, so empfiehlt sich der Wechsel zu einer anderen Kanzlei. Für entstandene finanzielle Schäden durch eventuelle Falschberatung oder sonstige Verweigerungen kann der Steuerberater haftbar gemacht werden.