Warum Sie schon jetzt an die Umsatzsteuer-Erhöhung 2007 denken müssen

Die Umsatzsteuer-Erhöhung von 16 auf 19 Prozent kommt erst 2007. Trotzdem gibt es einige Gründe, die dafür sprechen, sich bereits jetzt Gedanken über die Umsatzsteuer-Erhöhung 2007 zu machen.
Die Umsatzsteuer-Erhöhung 2007
Bei langfristigen Vereinbarungen müsse Sie an die höhere Umsatzsteuer denken.
Wenn Sie also in 2006 langfristige Verträge abschließen oder ein Angebot an einen Verbraucher abgeben, das auch noch für 2007 gilt, dann müssen Sie die Umsatzsteuer-Erhöhung einkalkulieren.
Beispiele:
  • Sie geben ein Angebot für ein Produkt ab, das erst 2007 geliefert wird.
  • Sie vereinbaren einen Preis für ein Projekt, das erst 2007 abgeschlossen und bezahlt wird.
  • Sie schließen einen Wartungsvertrag ab, der auch noch 2007 gilt.

In all diesen Fällen müssen Sie auf Folgendes achten:
Behalten Sie sich vor, die Umsatzsteuer-Erhöhung weiter zu geben.
Benutzen Sie ab sofort immer die Formulierung:

"Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen zu entsprechenden Preisanpassungen."

Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Umsatz erfolgt
Selbst wenn Sie keine langfristigen Verträge abschließen, stehen Sie Ende 2006 vor der Frage: Welcher Umsatzsteuersatz ist anzuwenden, wenn eine Leistung noch 2006 erbracht wurde, der Kunde aber erst in 2007 zahlt?

Hier gilt die Grundregel: Entscheidend ist nicht, wann Sie etwas vertraglich vereinbart haben, sondern der Zeitpunkt, an dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird.

Das heißt: Wird Ihre Rechnung 2006 bezahlt, gelten noch 16 % Umsatzsteuer. Wird sie erst 2007 bezahlt, gelten die 19 %.