von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Zinsen nur bei Steuererstattung
Ein Produktionsunternehmen beantragte eine Investitionszulage in Höhe von rund 256.000 Euro. Das Finanzamt gab die Investitionszulage jedoch nur in Höhe von rund 187.000 Euro frei. Den Restbetrag klagte das Unternehmen vor Gericht erfolgreich ein. Allerdings liegen zwischen Antragstellung und Urteilsspruch 2 Jahre, für die das Unternehmen zusätzlich Zinsen forderte – allerdings ohne Erfolg.
Steuern sparen Lassen Sie sich nicht länger Ihr Geld aus der Tasche ziehen - Gratis-PDF!
Steuern: Zinsen muss der Fiskus nur bei echten Steuererstattungen zahlen
Dazu der Bundesfinanzhof: Der "Nachschlag" an Investitionszulage muss nicht verzinst werden. Die BFH-Richter machen einen Unterschied zwischen Steuern und anderen staatlichen Leistungen wie etwa der Investitionszulage:
Hinweis: Eine Pflicht zur Zinszahlung besteht danach ausdrücklich nur bei der Erstattung von Steuern. Und bei der Investitionszulage handelt es sich um keine Steuer. Überhaupt: Im vorliegenden Fall handle es sich nicht um eine Rückzahlung zuvor zu viel gezahlter Steuern, sondern um die Nachzahlung einer zunächst unberechtigterweise nicht überwiesenen Leistung (BFH, Urteil vom 23.02.2006, Az. III R 66/03, veröffentlicht am 16.08.2006).