Wie Sie das Finanzamt an Ihren Telefonkosten beteiligen

Viele Selbstständige, die zu Hause arbeiten, nutzen ihren Telefonanschluss sowohl beruflich, als auch privat. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob man die Telefonkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen darf.

Die Antwort: Sie dürfen die Telefonkosten absetzen. Da es aber keine einheitlichen Regeln dafür gibt, entstehen dazu viele Fragen. Die 5 häufigsten Fragen und die Antworten darauf:

1. Welche Telefonkosten kann ich überhaupt bei der Steuer geltend machen?
Nutzen Sie Ihren Telefonanschluss zu mindestens 10 % betrieblich, können Sie alle Telefonkosten als Betriebsausgaben geltend machen:

  • Grundgebühren,
  • Gesprächsgebühren,
  • Faxgebühren,
  • Internet-Kosten (Grundgebühr, Flatrate, Einwahlkosten),
  • Kosten für Miete oder den Kauf von Telefongeräten.

2. Wie teile ich die Telefonkosten auf, wenn ich den Anschluss auch privat nutze?
Am wenigsten Arbeit haben Sie, wenn Sie die Telefonkosten je zur Hälfte als beruflich und privat behandeln. Diese Aufteilung akzeptieren die Finanzämter in der Regel. Wollen Sie einen höheren beruflichen Anteil geltend machen, sollten Sie die geschäftlichen Telefonate aufschreiben und ggf. im Einzelverbindungsnachweis kennzeichnen. Das Finanzamt wird nämlich Belege für den hohen betrieblichen Nutzungsanteil fordern.

3. Der Anschluss läuft auf meinen Lebensgefährten. Darf ich die Telefonkosten trotzdem geltend machen?
Nein, denn dann entstehen Ihnen persönlich ja keine Telefonkosten. Der Anschluss muss also in jedem Fall auf Ihren Namen angemeldet sein. 4. Welche Internet-Kosten kann ich absetzen?
Wie bei den Telefonkosten, setzen Sie auch Internet-Gebühren mit dem beruflichen Nutzungsanteil ab. Für die Nutzung des Internets haben Sie allerdings keine Einzelnachweise – schon gar nicht, wenn Sie eine Flatrate haben. Sie können den beruflichen Nutzungsanteil also nur schätzen. Erläutern Sie dem Finanzamt, wenn Sie einen besonders hohen beruflichen Nutzungsanteil haben.

5. Muss ich für die Privatnutzung Steuern zahlen?
Ja, wenn Sie einen betrieblichen Anschluss haben, müssen Sie auf den privaten Nutzungsanteil an den gesamten Telefonkosten Einkommenssteuer zahlen. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt auch noch Umsatzsteuer hinzu.

Tipp: Am unkompliziertesten ist es, wenn Sie sich einen separaten Telefonanschluss und ein zweites Handy anschaffen. Erklären Sie dem Finanzamt, dass Sie diese rein geschäftlich nutzen. Dann sind die Telefonkosten dafür als Betriebsausgaben absetzbar, ohne dass Sie eine Privatnutzung abrechnen müssen.