Verspätungszuschlag auch bei Dauerfristverlängerung

Ein von Ihnen gestellter Antrag auf Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder aber das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerruft. Daher sind Sie verpflichtet, im Februar eines Jahres die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten.
Urteil zur Dauerfristverlängerung
Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Urteil vom 07.07.2005, Az.: V R 63/03, mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, im Rahmen einer gewährten Dauerfristverlängerung einen Verspätungszuschlag festzulegen.
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gilt als Anmeldung
Damit Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen einen Monat später beim Fiskus vorzulegen, erwartet er von Ihnen eine Gegenleistung.
Diese besteht in einer Sondervorauszahlung. Die Höhe der Sondervorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres und beträgt hiervon 1/11.
Anmeldung bis 10. Februar
Sind Sie zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet, müssen Sie bis zum 10. Februar des jeweiligen Kalenderjahres Ihre Sondervorauszahlung berechnen, anmelden und entrichten.
Verspätungszuschlag bis 25.000 €
Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, ist Ihre Anmeldung für die Dauerfristverlängerung beim Finanzamt verpätet eingegangen.

Konsequenz: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % des von Ihnen angemeldeten Betrags, max. 25.000 €, festsetzen.

Dauerfristverlängerung gilt bis zum Widerruf
Ein von Ihnen gestellter Antrag auf Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Allerdings kann auch das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen.

Daher sind Sie verpflichtet, im Februar eines Jahres die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten.

Praxis-Tipp zur Dauerfristverlängerung
Notieren Sie sich jetzt diesen Termin für Ende Januar. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Sondervorauszahlung pünktlich entrichten und keine Verspätungszuschläge riskieren.