von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Verschieben Sie Betriebseinnahmen ins nächste Jahr
Betriebseinnahmen am Jahresende erhöhen Ihre Steuer. Jedenfalls dann, wenn Ihre Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Daher sollten Sie in den letzten Monaten dieses Jahres die zeitliche Entstehung Ihrer Betriebseinnahmen im Blick behalten.
Wenn Sie bilanzierungspflichtig sind, können Sie eine Verlagerung der Betriebseinnahmen nur dann erreichen, wenn Ihre Arbeit erst in 2009 fertig bzw. übergeben wird. Steuerlich zahlt sich langsames Arbeiten also für Sie aus...
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Am einfachsten ist dies, wenn Sie Sachleistungen oder Waren erstellen und an den Besteller übergeben. Wenn Sie die Übergabe erst im neuen Jahr vornehmen wird der Gewinn aus diesem Geschäft automatisch ebenfalls in das neue Jahr verlagert. Auch wenn Sie keine Waren übergeben, sondern Leistungen erbringen, können Sie die Einnahmen daraus verlagern. Vereinbaren Sie den Abnahmetermin für Ihre Arbeit für das neue Jahr, so entsteht der Gewinn aus der geleisteten Arbeit ebenfalls erst im kommenden Jahr.
Grenzen Sie Betriebseinnahmen zeitlich ab Sie erbringen dauernde Leistungen an Ihre Auftraggeber, wie z.B. die Pflege des Gartens im ganzen Jahr oder die Übernahme aller anfallenden Reparaturen. Hierfür wird häufig ein pauschaler Betrag für die "Jahresleistung" bezahlt. Meistens wird diese Zahlung jedoch nicht gerade am 01. Januar geleistet, sondern irgendwann während des laufenden Jahres. Da jedoch die Leistung über den Jahreswechsel hinaus noch zu erbringen ist, haben Sie dann einen noch nicht realisierten Gewinn versteuert. In diesem Fall ist die Zahlung auf die Laufzeit der Leistung aufzuteilen. Soweit ein Teil davon auf das nächste Jahr entfällt, kann der Gewinn mindernd als "Rechnungsabgrenzungsposten" erfasst werden.
Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Dann kommt es - mit wenigen Ausnhamen - einzig und allein auf den Zufluss der Gelder an. Sie können also den Gewinn dadurch steuern, dass Sie die Rechnung für Ihre erbrachte Leistung erst im nächsten Jahr stellen bzw. mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass dieser seine Verbindlichkeit erst im Januar 2009 oder später bezahlt.