Holen Sie sich die Stromsteuer zurück
Die Vergünstigungen gelten für Unternehmen, die zum produzierenden Gewerbe gehören. Darunter fallen Industrieunternehmen, aber z. B. auch Handwerksbetriebe wie Bäcker, Schlachter oder Bauunternehmen. Der Stromverbrauch muss im Jahr mehr als 25 MWh Strom betragen. Erfüllt Ihre GmbH die Voraussetzungen gehen Sie so vor:
1. Verringerte Stromsteuer
Für einen Verbrauch oberhalb von 25 MWh können Sie einen ermäßigten Steuersatz von 12,30 € (statt 20,50 €) beantragen. Davon profitiert Ihre GmbH sofort. Dem Antrag legen Sie einen Handelsregisterauszug sowie die Stromrechnung des Vorjahres bei.
2. Erstattung von Stromsteuer
Zusätzlich ist ein Antrag auf Stromsteuererstattung nach Ablauf eines Jahres möglich. Antragszeitraum ist immer ein Kalenderjahr, also z.B. 2007. Im Antrag geben Sie an:
- die im Kalenderjahr für den Betrieb verbrauchte Strommenge (Beleg durch Rechnungskopie)
sowie - den im selben Zeitraum gezahlten Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
(Beleg durch Kopie des Lohnjournals).
Die Berechnung des Entlastungsanspruchs ist sehr kompliziert. Maßgeblich ist dafür nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch der an die Rentenversicherung abgeführte Arbeitgeberbeitrag für die Mitarbeiter Ihrer GmbH (ohne freiwillige Beiträge und ohne Beiträge für Minijobber). Die Berechnung erledigt der Zoll für Sie.