Steuersündern drohen bei Steuerhinterziehungen härtere Strafen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs drohen Steuersündern bei Steuerhinterziehungen härtere Strafen, da jetzt alle verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen sind.

Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2008 in einer Grundsatzentscheidung klarere Strafzumessungsregelungen bei Steuerhinterziehungen aufgestellt. Im Rahmen der Strafzumessung bei Steuerhinterziehungen wird dem verkürzten Betrag dabei erhebliche Bedeutung beigemessen.

Steuersünder: Ein Fallbeispiel
In einem aktuellen Urteil war der Angeklagte Geschäftsführer einer Gesellschaft, die mit gebrauchten Betonmischern handelte. Teilweise verlangten die Verkäufer, dass nur ein Teil des Kaufpreises in Rechnung gestellt wurde. Daraufhin entwickelte der Angeklagte ein System von Scheinfirmen und Scheinrechnungen und fingierte über Zwischenhändler eine Lieferkette ins europäische Ausland, um sich Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen, die tatsächlich niemals gezahlt wurden.

Steuersünder verurteilt
Der angeklagte Steuersünder wurde wegen Steuerhinterziehung sowie wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Auf die Revision des Steuersünders wurde zwar die Verurteilung wegen Untreue aufgehoben. Gleichzeitig aber hat der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Das Landgericht habe bei der Strafzumessung einen zu geringen Schuldumfang zugrunde gelegt und das Kriterium der "verschuldeten Auswirkung der Tat" nicht korrekt gewichtet. Für die Steuerhinterziehung hat der Angeklagte bei den Verkäufern eine Kette von Scheingeschäften gebildet, durch die weitere Steuern hinterzogen worden seien. Daher sei es rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht allein die Umsatzsteuer, die durch den Verkäufer hinterzogen wurde, berücksichtigt habe.

Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass in diesem Fall der Steuerhinterziehung besondere Umstände vorlägen, die die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe gebieten würde.

Konsequenz: Es ist mit einer deutlichen Verschärfung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu rechnen.