von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Ab Januar 2010 haben die meisten Arbeitnehmer Grund zur Freude, denn ihnen wird weniger vom Gehalt abgezogen. Der Vorteil der Steuern 2010: Die Steuersätze sinken und die Grundfreibeträge steigen.
Hinzu kommt mit dem „Bürgerentlastungsgesetz“ ein neuer Steuerabzug für Versicherungen, das heißt Arbeitnehmer können mehr von ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen steuerlich absetzen.
Steuern 2010: höhere Grundfreibeträge
Die Grundfreibeträge sind die Grenze, bis zu der ein Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit ist. Bei den Steuern 2010 steigt der bisherige Grundfreibetrag für Alleinstehende in Höhe von 7.834 Euro auf 8.004 Euro an, der Grundfreibetrag für Ehepaare wird von 15.669 Euro auf 16.009 Euro erhöht.
Steuern 2010: Beiträge zur Krankenversicherung
Durch das "Bürgerentlastungsgesetz" gelten die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die eine medizinische Grundversorgung gewährleisten, bei den Steuern 2010 als Sonderausgaben. Diese Regelung gilt nicht nur für die Beiträge des Arbeitnehmers, sondern auch für die Beiträge für den Ehepartner und für unterhaltsberechtigte Kinder.
Fazit: Die Steuern 2010 bringen den meisten Arbeitnehmern tatsächlich mehr Netto vom Brutto.
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