von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Ein Nutzfahrzeug zählt zweifellos zu Ihrem Betriebsvermögen. Das Finanzamt wird hier auch keine Privatnutzung unterstellen. Auch die Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Anschaffung und Unterhaltung sind Betriebsausgaben. Ob aber Ihr Pkw zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt, hängt davon ab, zu wie viel Prozent Sie ihn tatsächlich betrieblich nutzen.| Betriebliche Nutzung | Zuordnung |
| Weniger als 10% | Privatvermögen |
| 10% bis 50% | Wahlrecht: Betriebs- oder Privatvermögen |
| Mahr als 50% | Betriebsvermögen |
| Geschäftswagen (im Betriebsvermögen) | Privatwagen (im Privatvermögen) |
| Alle Pkw-Kosten sind Betriebsausgaben(Benzin, Reparaturen, Steuern usw.) | Alle Pkw-Kosten bezahlen Sie privat |
| Für Ihre Privatnutzung setzen Sie einen Gewinnzuschlag an, der zu versteuern ist | Sie rechnen nur Geschäftsfahrten pauschal oder in tatsächlicher Kostenhöhe gewinn- und damit steuermindernd ab |
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