Steuerklassenwahl 2011

Die Steuerklassenwahl 2011 ist für Ehegatten von Bedeutung, wenn beide Eheleute Arbeitslohn beziehen. Je nach Wahl der Steuerklasse kann sich die monatliche Lohnsteuer schon einmal deutlich reduzieren.

Die Steuerklassenwahl 2011 betrifft Eheleute, die beide Arbeitslohn beziehen. Sie können wählen, ob sie sich im Rahmen ihrer Steuerklassenwahl beide in Steuerklasse IV einordnen lassen, oder ob der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert wird.

Steuerklassenwahl 2011: Die Steuerklassen
Bei der Steuerklassenkombination IV/IV handelt es sich um den Regelfall. Bei dieser Steuerklassenwahl geht man davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen.

Bei der Steuerklassenwahl III/V geht man demgegenüber davon aus, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse III 60 Prozent und der Ehegatte mit Steuerklasse V 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Diese Steuerklassenwahl bewirkt, dass der Steuerabzug bei der Steuerklasse V verhältnismäßig höher ist als bei den Steuerklassen III und IV. Unter anderem beruht dies darauf, dass bei einem Eintrag von Steuerklasse V der für das Existenzminimum stehende Grundfreibetrag nicht, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse III berücksichtigt wird.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen (sogenanntes Faktorverfahren).

Tabellen zur Steuerklassenwahl 2011
Um Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl 2011 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder einige Tabellen ausgearbeitet, aus denen Arbeitnehmer-Ehegatten die für sie günstigste Steuerklassenkombination feststellen können.

Je nach Höhe der Einkommen lässt sich durch diese Tabellen feststellen, bei welcher Steuerklassenwahl sich insgesamt die geringste Lohnsteuerbelastung ergibt. Sind beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen, sind diese vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.

Wann sind die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2011 anwendbar?
Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2011 erleichtern Arbeitnehmer-Ehegatten lediglich die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination. Allerdings sind sie nur genau, wenn die Monatslöhne über das ganze Jahr weitgehend konstant bleiben.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld von Arbeitnehmern aussagt.

Im Allgemeinen stellt die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld dar. In welcher Höhe sich nach der Einkommensteuererklärung Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, lässt sich nicht allgemein sagen, da es – insbesondere auch in Abhängigkeit von der Steuerklassenwahl 2011 – auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankommt.

Je nach Steuerklassenwahl können Vorauszahlungen festgesetzt werden
Bei einer für die Steuerpflichtigen günstigen Steuerklassenwahl kann das Finanzamt 2011 Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen, wenn es damit rechnet, dass die Jahressteuerschuld die einzubehaltende Lohnsteuer um mindestens 400 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Ehegatten sollten bei der Steuerklassenwahl 2011 berücksichtigen, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.

In diesem Zusammenhang lässt sich feststellen, dass eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl von der Agentur für Arbeit auch 2011 grundsätzlich anerkannt wird. Bei einem Wechsel der Steuerklasse in 2011 können sich bei der Zahlung von Entgelt-/Lohnersatzleistungen, etwa des Arbeitslosengeldes, unerwartete Auswirkungen ergeben.

Rechnen Arbeitnehmer daher damit, in 2011 Lohnersatzleistungen zu bekommen, sollten sie vor ihrer Steuerklassenwahl hierzu den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.

Lohnsteuerkarte 2011
Ab 2011 werden die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Für die Lohnsteuerkarte 2011 sind daher die Einträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 – einschließlich der Steuerklassenwahl – maßgebend.

Eine andere Steuerklassenwahl kann im Laufe des Jahres 2011 in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2011, beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Lediglich, wenn im Laufe des Jahres 2011 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann ein weiteres Mal einen Steuerklassenwechsel vorgenommen werden.

Zwei Tabellen zur Steuerklassenwahl
Für die Steuerklassenwahl 2011 stehen zwei unterschiedliche Tabellen zur Verfügung. Die Tabelle I ist dann relevant, wenn der höher verdienende Ehegatte in allen Zweigen sozialversichert ist.

Tabelle II ist für die Steuerklassenwahl dann zu verwenden, wenn der höher verdienende Ehegatte in keinem Zweig sozialversichert ist und keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung erhält.

Steuerklassenwahl 2011 und Faktorverfahren
Neben der Steuerklassenkombination III/V können sich Arbeitnehmer-Ehegatten bei ihrer Steuerklassenwahl auch für das sogenannte Faktorverfahren entscheiden. Der Antrag hierzu kann beim Finanzamt formlos (Vorlage der jeweiligen ersten Lohnsteuerkarte) oder in Verbindung mit dem förmlichen Antrag auf Eintragung eines Freibetrags gestellt werden.

Hier finden Sie die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2011
Die Tabellen zur Steuerklassenwahl 2011 finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums der Finanzen. Das entsprechende Dokument enthält neben einigen Erläuterungen auch Beispiele zur Bestimmung der günstigsten Steuerklassenkombination.