von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Steuerfreie Gesundheitsförderung
Steuerfreie Gesundheitsförderung:
Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn
Die betriebsinternen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung müssen von Ihnen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Umwandlung von laufendem Arbeitslohn ist ausgeschlossen. Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass ein Betrag von bis zu 500 € je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleibt.
Beispiel
Da in Ihrem Unternehmen viele Mitarbeiter über Rückenschmerzen klagen, organisieren Sie einmal in der Woche in Ihrer Firma einen Kurs für die Rückenschule. Diese Leistungen können Sie ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei anbieten, sofern die Kosten je Mitarbeiter und Jahr 500 € nicht übersteigen.
Praxis-Tipp
Viele Unternehmen werden kaum über ausreichende Möglichkeiten verfügen, um die Kurse im eigenen Betrieb durchzuführen. Daher ist es auch möglich, externe Räumlichkeiten zu nutzen und anzumieten. Gefördert nach dem derzeitigen Gesetzesstand werden nur „firmeninterne geschlossene" Gruppenveranstaltungen und keine individuelle Betreuung.
Was wird nicht gefördert?
Die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio ist nicht gestattet. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Ihre Mitarbeiter im Fitnessstudio einen externen Kurs „Rückenschule" besuchen.
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