von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Werbungskosten
Also raus mit dem Schreibtisch, allen sonstigen üblichen Büromöbeln und Arbeitsmitteln wie dem PC. Gelingt das, können Sie die Raumkosten laut Bundesfinanzhof in voller Höhe steuerlich bei den Werbungskosten geltend machen.
Denn: Was kein Arbeitszimmer ist, darf steuerlich auch nicht so behandelt werden (Az. VI R 15/07). Es genügt, dass Sie eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung der Räumlichkeiten nachweisen. Die Einschränkungen für Arbeitszimmer gelten dann nicht. Der Abzug der Werbungskosten ist unbegrenzt. Eine private Nutzung darf das Finanzamt nicht einfach unterstellen. Es trägt dafür die Feststellungslast.
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