von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Werbungskosten
Studienreisen: Reisen bildet – und spart Steuern
Bei Studienreisen (z.B. für Lehrer) erkennen die Finanzämter die Kosten oft nicht an. Die Begründung: Es gebe "einen persönlichen Erlebniswert" und deshalb seien die Reisen keine (steuerlich absetzbare) Fortbildung, sondern ein (allein zu zahlendes) Privatvergnügen. Vor Gericht bekommen allerdings viele Steuerzahler Recht.
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Studienreisen: Reisen bildet - und spart Steuern
Der Tenor: Wenn Studienreisen, Exkursionen, Klassenfahrten und ähnliche Veranstaltungen ein Bestandteil von Fortbildungsmaßnahmen und damit eine Pflichtveranstaltung sind, sind die Aufwendungen für die Reise in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 03.07.2002, Az.: VI R 93/00). Geben Sie deshalb auch nicht klein bei, wenn das Finanzamt Ihre Kosten nicht anerkennen will, sondern argumentieren Sie dagegen und erklären Sie, warum die Reise für Ihr berufliches Vorankommen wichtig war. Bei einer Studienreise im Wert von 2.000 Euro können Sie durch den Steuervorteil und den Verpflegungsmehraufwand leicht bis zu 1.000 Euro sparen.