von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Werbungskosten
Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich nicht mehr absetzen
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ansonsten dürfen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr abschreiben.
Häusliches Arbeitszimmer ist nicht mehr abschreibbar
Der Abzug bis zu einem Betrag von 1.250 € pro Jahr für die Fälle, in denen ein häusliches Arbeitszimmer zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wird ersatzlos gestrichen.
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Fragwürdige Begründung der Bundesregierung
Die Bundesregierung begründet diese Änderung damit, dass diese der Vereinfachung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung diene. Die Begründung ist eindeutig falsch. Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der sich einen Büroraum mietet, alles abziehen kann, während in derselben Situation der Kollege, der die Nebentätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausübt, nichts abziehen darf.
Einfacher wird es nach der Einschränkung ab dem 01. Januar 2007 auch nicht, weil die beiden Fälle, die gestrichen werden, bisher die geringsten Probleme bereitet haben.
Praxis-Tipp "Häusliches Arbeitszimmer"
Überlegen Sie bereits jetzt, ob Sie eine räumliche Alternative haben. Das Beste ist, wenn Sie statt des häuslichen Arbeitszimmer ein außerhäusliches Arbeitszimmer haben.