Ab 01.01.2007 können die meisten Arbeitnehmer die Kosten, die ihnen für den Weg zur Arbeit und zurück entstehen, steuerlich nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. Denn: Künftig können Arbeitnehmer nur dann noch 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen, wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 21 Kilometer beträgt.
Wer weniger als 21 Kilometer zur Arbeit benötigt, kann die Fahrtkosten gar nicht mehr als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) absetzen.
Der Arbeitgeber kann einspringen. Denn: Job-Tickets als Alternative sind für die Arbeitnehmer steuerfrei, wenn sie nicht mehr als monatlich 44 Euro kosten. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung muss dazu lediglich für die vom Unternehmen bezahlten Job-Tickets eine 15%-ige Pauschalsteuer gezahlt werden. Sozialabgaben fallen bei der Pauschalsteuer-Variante nicht an.