Warum sich die Steuererklärung 2012 für Sie lohnt

Haben Sie schon Ihre Steuererklärung 2012 gemacht? Am 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Aber die meisten haben noch gar nicht angefangen. Warum sich die Steuererklärung auch für Sie lohnt und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Steuer-Muffel verschenken Bares

Spaß macht die Steuererklärung sicher nicht, aber es lohnt sich. Bei
über 20 Prozent aller abgegebenen Steuererklärungen von Arbeitnehmern
gibt es eine schöne Erstattung auf  Ihr Konto. Laut Statistischem
Bundesamt winken hier durchschnittlich ein paar Hunderter pro Erklärung.
Da lohnen sich doch wenige Stunden Arbeit, wenn Sie das Finanzamt dann
mit der Rückerstattung belohnt.

Ein Drittel will gar keine Steuererklärung abgeben

Laut einer aktuellen Umfrage haben bis Ende April 56 Prozent der
Bürger noch nicht einmal mit der Steuererklärung 2012 angefangen. Für
nur Wenige ist das Thema schon erledigt. Ca. 10 Prozent haben bereits
Ihre Rückerstattung und den Steuerbescheid erhalten. Ein sattes Drittel
der Befragten will gar keine Steuererklärung machen.

Hinweise für Steuererklärungswillige

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Sammeln, Sortieren, Einreichen. Viele Belege braucht das Finanzamt jedoch nicht mehr.

Mantelbogen: Hier werden die allgemeinen Daten erfasst wie Name,
Geburtsdatum, Anschrift, Bankverbindung, Status verheiratet oder ledig.
Haben Sie einen Behindertenausweis, dann muss nur im ersten Jahr der
Nachweis beigefügt werden und wenn sich Änderungen am Grad der
Behinderung ergeben. Auch wenn Sie gespendet haben, muss eine
Spendenquittung eingereicht werden.

Anlage N: Hier muss das Gehalt eingetragen werden. Da der
Arbeitnehmer-Pausbetrag auf 1000 Euro erhöht wurde, müssen Sie Belege bis
zu diesen Betrag nicht beifügen. Beantragen Sie aber höheren Aufwand
als Werbungskosten, müssen alle Belege  eingereicht werden.

Dazu können Kosten für ein Arbeitszimmer zählen, oder Sie hatten
einen beruflich bedingten Umzug sowie Ausgaben für die doppelte
Haushaltführung. Die Lohnbescheinigung brauchen Sie nicht mehr mit zum
Finanzamt geben, da die meisten Arbeitgeber die Einkünfte bereits
elektronisch dem Finanzamt mitgeteilt haben.

Anlage VL: Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten haben, muss die Bescheinigung eingereicht werden.

Anlage KAP: Sind für Ihre Kapitalerträge keine Steuern einbehalten
worden, müssen Sie die entsprechenden Belege (Steuerbescheinigung des
Anlegers) einreichen.

Wichtig: Wenn das Finanzamt weitere Belege von Ihnen benötigt, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.