von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuererklärung
Denn auch diese kleinen Beträge summieren sich, und wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, lohnt es sich auf jeden Fall, ganz genau hinzuschauen. Das sind die Betriebsausgaben, die gern vergessen werden:
1. Telefon und Internet
Wenn Ihr Betrieb außerhalb Ihrer Wohnung ist, können Sie einen Teil des privaten Telefon- und Internetanschlusses geltend machen. Bis zu 20% der Kosten werden als Betriebsausgaben pauschal akzeptiert.
2. Privatgegenstände
Wenn Sie Privatgegenstände eingelegt, beziehungsweise beruflich genutzt haben, können Sie auch Geld sparen. Ein Beispiel: Ihren Esszimmertisch haben Sie in den Besprechungsraum gestellt und dort genutzt. Ermitteln Sie den Restwert (z.B. über eBay) und machen Sie ihn über einen Eigenbeleg geltend.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Zumindest teilweise können Sie größere Ausgaben für Medikamente oder ärztliche Behandlungen geltend machen. Auch die Unterstützung pflegebedürftiger enger Angehöriger kann in diesen Bereich fallen.
4. Reisekosten
Bei Geschäftsreisen sollten Sie die Verpflegungspauschalen bei den Betriebsausgaben nicht vergessen: Ohne Nachweise können Sie diese Pauschalbeträge ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden verwenden.
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