von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuererklärung
Eine Tageszeitung ist keine Betriebsausgabe
Tageszeitung für die Kunden
Eine Möglichkeit gibt es aber doch, wie Sie die Tageszeitung geltend machen können: Sie richten ein Wartezimmer für Ihre Kunden ein - mit einem Zeitschriftenständer. Dann werden die Kosten für das Abonnement einer Tageszeitung oder Zeitschrift zu Betriebsausgaben.
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