von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuererklärung
Die außergewöhnlichen Belastungen sind neben den haushaltsnahen Leistungen und den Kinderbetreuungskosten eine Ausnahme, mit der Sie Steuern sparen können. Es handelt sich dabei um Ausgaben, mit denen Sie Ihre Existenz sichern. Wird eine bestimmte, einkommensabhängige Grenze überschritten, können Sie die Ausgaben geltend machen und dadurch Steuern sparen (§ 33 EStG).
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es zwei Einschränkungen:
Steuern sparen: Der Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen
| Jahreseinkommen | bis 15.340 Euro | bis 51.130 Euro | über 51.130 Euro |
| Ledige | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratete | 4 % | 5 % | 6 % |
| mit 1-2 Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| mit mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Steuern sparen: Das können außergewähnliche Belastungen sein
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| Praxishandbuch Buchführung & Steuern | Steuern sparen für Selbstständige | Rechnungswesen aktuell |
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