Steuererklärung abgeben: Nur noch alle zwei Jahre?

Und wieder ist was Neues im Gespräch bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Abgabe der Steuererklärung im 2 Jahresrhythmus. Dieses Thema sorgt für große Verunsicherung bei den Bürgern und Steuerpflichtigen. Viele fragen sich, was und wer damit gemeint ist und wie der Ablauf geplant sei.

Steuervereinfachungsgesetz
Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz sieht vor, dass Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen ihre Steuererklärungen alle zwei Jahre abgeben können.

Ich habe absichtlich Steuererklärungen geschrieben, um klar zu stellen, dass es keine neue Form der Einkommensteuererklärung geben wird, sondern sich nur die Abgabefristen für einen bestimmten Personenkreis verändern werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer und Rentner von dieser Neuregelung Gebrauch machen können.

Antragstellung beim zuständigen Finanzamt
Geplant ist diese Änderung ab dem Jahr 2012. Das bedeutet, dass die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 im Jahr 2014 zusammen abgegeben werden können. Dazu muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden, unter Angabe der voraussichtlichen Einkünfte.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.  rät zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. rät ihren Mitgliedern von dieser Neuregelung keinen Gebrauch zu machen. Es bringe weder dem Steuerpflichtigen noch der Steuerverwaltung Erleichterung oder Vereinfachung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen erhalten neunzig Prozent der Arbeitnehmer am Jahresende Steuererstattungen vom zuständigen Finanzamt.

Wer von den Arbeitnehmern möchte denn zwei Jahre darauf warten? Ich denke, die allerwenigsten! Man kann davon ausgehen, dass bei drohender Nachzahlung der Steuerpflichtige gerne diese Regelung in Anspruch nimmt, aber bei einer Steuerrückerstattung wohl kaum.

Vorsicht bei der Steuerklassenkombination III/V
Seit dem Jahr 2010 wird bei dieser Steuerklassenkombination bei der Steuerklasse V eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, was oft zu Steuernachzahlungen führt, wenn nicht höhere Werbungskosten vorhanden sind. Wie zum Beispiel Fahrten zur Arbeitsstelle über 15 km oder Fortbildungskosten.

Gibt der Steuerpflichtige seine Erklärung im zwei-Jahres- Rhythmus ab, so kann es unter Umständen zu hohen Nachzahlungen kommen und sogar zu Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt. Lieber Leser, meine Empfehlung lautet, auch weiterhin, die Steuererklärung jährlich abzugeben, dann sind Sie auf der "sicheren" Seite und vor bösen Überraschungen in Form von höheren Nachzahlungen geschützt!