PC-Jobber: Wichtige Tipps für Ihre Einkommensteuererklärung 2002
Dies ist wichtig für alle neben- und hauptberuflichen Einkünfte, die Sie aus selbstständiger Tätigkeit rund um einen der vielen PC-Jobs eingenommen haben. Damit davon viel für Sie persönlich übrig bleibt, geben wir jedem PC-Jobber hier zwei Tipps für Ihre Steuererklärung 2002, die Sie spätestens jetzt in "Angriff" nehmen sollten.
" Tipps für PC-Jobber:
Computer Während früher die Kosten nur dann als Werbungskosten angesetzt werden konnten, wenn Sie Ihren PC zu mehr als 90 Prozent nutzten, akzeptiert der Fiskus auch einen beruflichen Nutzungsanteil von weniger als 90 Prozent (Erlass des Finanzministeriums NRW vom 18.12.2000, Aktenzeichen S- 2354 – 1 -V B 3). So können Sie jetzt Ihren PC auch dann steuerlich geltend machen, wenn Sie ihn z.B. nur zu insgesamt 80 Prozent für Ihren (Neben-) Job einsetzen. Nutzen Sie ihn dann zu 20 Prozent für Ihre Arbeitnehmertätigkeit, ist der Rechner zu 100 Prozent im Wege der Abschreibung abzugsfähig.
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PC-Kosten finanzamtssicher ermitteln Die Anschaffungskosten Ihres Rechners müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Finanzverwaltung unterstellt dabei einen dreijährigen Nutzungszeitraum. Zu den Anschaffungskosten gehört der gesamte Rechner einschließlich der Betriebssoftware (MS Windows XP). Anwendungssoftware, z.B. MS-Office, muss aus den Anschaffungskosten herausgerechnet werden; Grund: Die Software ist selbst abzugsfähig.