Jahresendspurt für Steuererklärung 2009 hat begonnen

Nur noch wenige Tage bis zum Jahresende. Wer jetzt seine Steuererklärung für das Jahr 2009 nicht aus den Augen verliert, kann sich mit wenig Aufwand noch einige hundert Euro sichern und die Steuerlast merklich drücken.

Jetzt geht es darum, sich noch einmal mit der Steuererklärung für das Jahr 2009 zu beschäftigen und möglichst alle Steuersparmöglichkeiten des Einkommensteuergesetzes zu nutzen. Profitieren können Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner. Hier gibt es einige Tipps und Anregungen für die Steuererklärung 2009.

Steuererklärung 2009: Lohnsteuerkarte überprüfen
Bevor Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 an den Arbeitgeber weiterreichen, sollten sie prüfen, ob Geburtsdatum, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder die Zahl der Kinderfreibeträge richtig eingetragen wurden. Fehlerhafte Angaben müssen Arbeitnehmer bei der Gemeinde korrigieren lassen.

Insbesondere sollten sich Arbeitnehmer überlegen, ob sie sich beim Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen sollten. Ein solcher Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich direkt auf das Nettogehalt aus.

Steuererklärung 2009: Steuerklassenwahl überprüfen
Ehepartner sollten überprüfen, ob für sie ein Wechsel der Steuerklasse Vorteile bringt.

Bis zum Jahr 2009 bestand nur die Möglichkeit, sich zwischen der Steuerklassenwahl 4/4 (Regelfall) oder 3/5 zu entscheiden. Erstmals kann ab dem Kalenderjahr 2010 anstelle dieser Steuerklassenkombinationen auf den Lohnsteuerkarten das sogenannte Faktorverfahren gewählt werden.

Welches die günstigste Wahl der Lohnsteuerklasse ist, hängt von den persönlichen Präferenzen ab. Will man durch einen Wechsel der Lohnsteuerklasse erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung bzw. die Aufteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, so ist ein Wechsel zum Faktorverfahren sicherlich eine gute Wahl. Soll im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten werden, bietet sich die Steuerklassenkombination 3/5 an.

Steuererklärung 2009: Handwerker-Rechnungen sammeln
Werden Handwerker oder Haushaltshilfen beauftragt, so können in der Steuererklärung 2009 bis zu 1.200 Euro geltend gemacht werden. Haushalte sollten daher insbesondere darauf achten, alle Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale anzumelden.

Steuererklärung 2009: Krankheitskosten bündeln
Zumindest aus steuerlicher Sicht ist es sinnvoll, Gesundheitsausgaben zu bündeln und diese dann in einem einzigen Jahr in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Krankheitskosten werden in der Steuererklärung nämlich nur dann steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die nach Familienstand und Gesamtbetrag der Einkünfte gestaffelte zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Steuererklärung 2009: Arbeitsmittel in der Steuererklärung geltend machen
Arbeitnehmer haben ferner die Möglichkeit, durch die Anschaffung von Arbeitsmitteln (Computer, Fachliteratur, Aktentasche, Büromöbel etc.) Steuern zu sparen. Alle Ausgaben, die noch im Jahr 2009 getätigt werden, können in der Steuererklärung 2009 geltend gemacht werden und drücken so die Steuerlast.

Steuererklärung 2009: Grenzen für das Kindergeld beachten
Hier kann es auf jeden Euro ankommen. Verdient ein Auszubildender über 7.680 Euro im Jahr, so entfällt für ihn der Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr 2009. Hier besteht aber die Möglichkeit, dass der Auszubildende mit eigenen Ausgaben – zum Beispiel für Fahrten, Computer, Fachbücher etc. – dagegensteuert.