Geschäftsreise: Reisekosten geltend machen

Damit Sie bei einer Geschäftsreise die Reisekosten geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind die Vorgaben der Finanzveraltung, nach denen sich entscheidet: Geschäftsreise oder nicht?

Unter diesen Voraussetzungen können Sie die Reisekosten für eine Geschäftsreise geltend machen:

1. Eine Geschäftsreise ist beruflich veranlasst
Unmittelbar beruflich veranlasste Reisekosten sind abzugsfähig, zum Beispiel, wenn Sie einen Kunden oder Lieferanten aufsuchen oder zu einer Fachmesse fahren. Auch wenn Sie an einem Seminar teilnehmen, das sich direkt auf Ihre berufliche Tätigkeit bezieht, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Ein Problem mit dem Betriebsausgabenabzug kann entstehen, wenn eine Reise auch aus privatem Anlass erfolgt.

2. Geschäftsreise auch zwischen Filialen
Wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind, stellt dies eine Geschäftsreise dar. Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten, beispielsweise einzelnen Filialen, gelten auch als Geschäftsreisen.

3. Eine Geschäftsreise ist immer vorübergehend
Nur bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit handelt es sich um eine Geschäftsreise. Reisekosten konnten Sie bislang nur dann geltend machen, wenn eine Tätigkeit maximal drei Monate an einem Ort ausgeübt wurde – diese Regelung ist jetzt anders: Auch für eine Auswärtstätigkeit, die länger als drei Monate dauert, können Sie Reisekosten geltend machen – sie darf nur nicht auf Dauer (beispielsweise auf ein Jahr) angelegt sein.