Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung
Lassen Sie Ihre Steuererklärung 2005 von einem Steuerberater erledigen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Statt bis zum 31.05. muss sie erst bis zum 31.12.2006 beim Finanzamt sein. Der Steuerberater kann den Abgabetermin sogar noch weiter hinauszögern und eine Abgabe bis zum 28.02.2007 beantragen. Die Finanzämter sind aber nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt. Die Finanzämter dürfen darüber nach eigenem Ermessen entscheiden (Bundesfinanzhof, 21.02.2006, Aktenzeichen: IX R 78/99).
Abgabe der Steuererklärung: Sie haben keinen Anspruch auf Fristverlängerung
Hintergrund: Wenn Sie mit einer erheblichen Steuernachzahlung rechnen, kann es sich lohnen, die Steuererklärung möglichst spät beim Finanzamt einzureichen. Am einfachsten geht das, wenn Sie einen Steuerberater damit beauftragen. Doch auch dann haben Sie keine Garantie dafür, dass Sie die Abgabefrist ausreizen können.
Vor allem, wenn Sie in der Vergangenheit Ihre Steuerunterlage bereits mehrfach zu spät übermittelt haben, wird das Finanzamt Anträge auf Fristverlängerung sehr kritisch prüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit zurückweisen. Halten Sie sich also an die regulären Fristen und nutzen Sie Verlängerungsmöglichkeiten nur im Ausnahmefall.