Finanzamt: Reagieren Sie sofort, wenn der Steuerbescheid falsch ist

Ende September ist die verlängerte Frist für die Abgabe der Steuererklärung abgelaufen. Für die meisten Selbstständigen bedeutet dies, dass sie jetzt im Oktober und November die Steuerbescheide erhalten. Aber Achtung: Nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft. Prüfen Sie deshalb Ihre Steuerbescheide sofort und genau. Denn Sie haben nur einen Monat Zeit für Beanstandungen und müssen fristgerecht reagieren.
Tipp: Schauen Sie zuerst das Ende des Bescheids an. Wenn das Finanzamt von Ihren Angaben abgewichen ist, finden Sie dort Kommentare dazu. Vergleichen Sie dann Ihre Steuererklärung Punkt für Punkt mit dem Bescheid.

Wenn Sie kleine Unrichtigkeiten wie Rechen- oder Übertragungsfehler berichtigen wollen, dann stellen Sie einen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag verhindert nicht, dass der Bescheid rechtskräftig wird. Vorteil: Der Sachbearbeiter prüft nur die beanstandeten Punkte und ändert sie, wenn Sie Recht haben.

Wenn Sie inhaltliche Unstimmigkeiten beanstanden möchten, zum Beispiel weil das Finanzamt bestimmte Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkennt, sollten Sie Einspruch einlegen. Musterformulierung: "Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom …, weil …". Wollen Sie zudem verhindern, dass die festgesetzten Steuern trotz Einspruchs zunächst fällig werden, müssen Sie zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen. Musterformulierung: "Zusätzlich beantrage ich bis zur Klärung meines Einspruchs Aussetzung der Vollziehung."

Aber aufgepasst: Wenn Sie Einspruch einlegen, wird der gesamte Steuerbescheid noch einmal geprüft, also auch die Punkte, gegen die Sie gar keinen Einspruch erhoben haben. Das kann sich auch zu Ihren Ungunsten auswirken. Ist das der Fall, muss Ihnen das Finanzamt aber rechtzeitig Bescheid geben, so dass Sie Ihren Einspruch zurückziehen können. Und denken Sie daran: Den fristgerechten Zugang Ihres Einspruchs oder Änderungsantrags müssen im Zweifel Sie beweisen. Schicken Sie dieses Schreiben daher am besten per Einschreiben. Dann vermerkt der Postbote das Datum des Einwurfs im Briefkasten des Finanzamts.

Wichtig: Einen Änderungsantrag oder einen Einspruch können Sie nur innerhalb eines Monats beim Finanzamt stellen. Danach wird der Steuerbescheid bestandskräftig, und Sie können ihn nicht mehr ändern.