Steuerfalle: Die vier Todsünden beim Fahrtenbuch

Wird bei der Nutzung des Dienst- oder Firmenwagens kein Fahrtenbuch geführt oder hat das Fahrtenbuch Mängel, setzt das Finanzamt immer einen pauschalen Wert an. Wie Sie diese Fehler vermeiden und auf legalem Weg Steuern und Beiträge sparen lesen Sie hier.
1. Das nachgeschriebene Fahrtenbuch
Über Tage und Wochen hinweg die gleiche Schrift und der gleiche Stift. Besonders peinlich: Rechenfehler bei den Entfernungen oder Kilometerständen, die sich über Wochen hinwegschleppen.

Tipp:
Fahrtenbücher, die täglich erstellt werden, zeigen unterschiedliche Schriftzüge und wechselnde Stifte, Rechenfehler werden innerhalb weniger Tage korrigiert.

2. Das Montagesyndrom
Während des Wochenendes beträgt die Fahrleistung nur wenige Kilometer. Am darauf folgenden Montag oder Dienstag tauchen überraschend weite oder ungenaue berufliche Fahrten auf (z.B. diverse Kundenbesuche 223 km).

3. Differenzen bei den Kilometerständen
Vom Prüfer schnell gefunden: Differenzen zwischen Kilometerstand laut Fahrtenbuch und Kilometerangaben auf anderen Belegen. Das sind z.B. Inspektionsrechnungen, ASU- und TÜV-Bescheinigungen, Rechnungen des Reifendienstes. Informationen über die Nutzung des Dienstwagens an bestimmten Tagen ergeben sich auch aus Tankbelegen, Autobahngebühren und Strafzetteln mit Datum.

4. Einkaufs- und Urlaubsfahrten fehlen
Es ist unglaubwürdig, dass der Dienstwagen nicht zu kleineren Einkaufs- und Ausflugsfahrten genutzt wird. Das gilt vor allem bei "familiengerechten" Dienstwagen oder einem Wohnort auf dem Lande.