Firmenwagen nur mit Fahrtenbuch

Am 20.12.2005 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Firmenfahrzeuge nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Damit wird die Möglichkeit ersatzlos gestrichen, Pkw, die zwischen 10% und 50% betrieblich genutzt werden, steuerlich geltend zu machen.
Folgen stellen Sie erst in einem Jahr fest
Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie Ihren Pkw zu 30% betrieblich nutzen. Den privaten Nutzungsvorteil ermitteln Sie im Rahmen der 1-%-Regelung. Daher führen Sie kein Fahrtenbuch. Bei Abgabe Ihrer Steuererklärung 2006 werden Sie irgendwann im Jahr 2007 nach der Höhe der  betrieblichen Nutzung befragt. Haben Sie dann keine lupenreinen Aufzeichnungen und können Sie  den betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 50% nicht nachweisen, wird Ihr Pkw zwangsweise  Ihrem Betriebsvermögen entnommen. Sämtliche Kosten, die mit dem Pkw in Zusammenhang stehen, sind nicht mehr abzugsfähig. Da Sie die Vorsteuerbeträge geltend gemacht haben, fordert sie der Fiskus sofort  zurück.
Nahezu alle Personengesellschaften sind von der Neuregelung betroffen. Insbesondere aber Freiberufler und nebenberuflich tätige Unternehmer, die ihren Pkw in das Betriebsvermögen eingebracht haben. Nicht betroffen sind dagegen Kapitalgesellschaften, da hier per Gesetz unterstellt wird, dass sämtliche Wirtschaftsgüter vollständig betrieblich genutzt werden. Ebenfalls nicht betroffen sind Personengesellschaften, bei denen die betriebliche Nutzung mindestens 50% beträgt.
 
Dienstwagen sind von der Neuregelung ebenfalls nicht betroffen. Der Pkw stellt für den Arbeitgeber ein notwendiges Betriebsvermögen dar, gleichgültig, wie der Mitarbeiter das Fahrzeug nutzt.
Das A und O eines Fahrtenbuchs
Im Fahrtenbuch trennen Sie die betrieblichen und privaten Fahrten. Achten Sie darauf, dass Sie die nachfolgenden Punkte tatsächlich wie angegeben eintragen. Halten Sie sich nicht an diese Empfehlung, hat es der Betriebsprüfer sehr leicht, Ihr Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß einzustufen. Diese Angaben sind im Fahrtenbuch erforderlich:
  • Datum
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt
  • Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
  • Reiseroute nur bei Umwegen
  • Bei privaten Fahrten ist es ausreichend, dass Sie die gefahrenen Kilometer angeben
  • Bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genügt die Angabe der gefahrenen Kilometer
  • Es ist nicht ausreichend, als Reisezweck lediglich allgemeine Angaben wie Kundenbesuch, Behörde etc. einzutragen. Geben Sie den Grund Ihres Besuchs möglichst genau an, z.B. "Verkaufsgespräch mit Herrn Müller".