von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Fahrtenbuch
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Finanzämter es bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht übertreiben sollten - weist das Fahrtenbuch nur geringfügige Mängel auf, darf es deshalb noch nicht komplett gestrichen werden. Kleine Fehler stellen noch nicht die Ordnungsmäßigkeit insgesamt in Frage (BFH, 10.04.2008, Az. VI R 38/06, Veröffentlichung am 16.07.2008).
Erfüllt Ihr Fahrtenbuch die Anforderungen der Finanzverwaltung?
| Notwendige Angaben | vorhanden? |
| Datum | |
| Kilometerstand (Tacho) zu Beginn und Ende der Fahrt | |
| Reiseziel | |
| Reisezweck (z.B. Name des besuchten Firma) | |
| Eventuelle Umwegstrecken | |
| Name des Fahrers | |
| Privatfahrten: Kilometerangaben genügen | |
| Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte: Vermerk genügt | |
| Zusätzliche Anforderungen an das Fahrtenbuch | |
| Buchform mit nummerierten Seiten | |
| Eintragungen müssen fortlaufend und zeitnah sein | |
| Zusätzliche Anforderungen (elektronisches Fahrtenbuch) | |
| Sind Änderungen / Löschungen möglich, wenn ja, markiert? | |
| Zeitnahe Eintragungen nach jeder Fahrt möglich? |
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